Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Entrichtung der Kursgebühr binnen 14 Tagen nach der Anmeldung und der Bestätigung durch die Kursusleitung wird die Anmeldung rechtskräftig. Die Teilnahmebedingungen werden anerkannt. In der Kursgebühr enthalten sind das Lehrmaterial, ein Grundkurs im Schießen inklusive Leihwaffen, Munition und Wurfscheiben sowie die Teilnahme an einem Fangjagdseminar.

Wird die Durchführung des Kurses infolge höherer Gewalt oder anderer von der Jungjägerschule Nord-West nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer oder die Teilnehmerin hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Eventuell bezahlte Gebühren können in diesem Fall nicht zurückerstattet werden.

Die Jungjägerschule Nord-West übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen Kursteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin stellt der Jungjägerschule Nord-West von Schadensersatzansprüchen anderer Kursteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer oder der Teilnehmerin verursachte Schäden frei.

Die Jungjägerschule Nord-West schließt die Haftung für von Teilnehmern und Teilnehmerinnen zu den Veranstaltungen mitgebrachten Waffen, Ferngläsern und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch einen Lehrbeauftragten des Kurses schuldhaft verursacht wurde.

Ist der Person, die sich angemeldet hat, eine Kursteilnahme aus persönlichen Gründen nicht möglich und teilt sie dieses spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn der Jungjägerschule Nord-West per Einschreiben mit, wird die Kursgebühr abzüglich der Kosten des zugesandten Lehrmaterials und einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 75,– Euro zurückerstattet. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von 6 bis 4 Wochen vor Kursbeginn wird die Kursgebühr zur Hälfte zurückerstattet. Sollte die Abmeldung  weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgen, so verfällt die Kursgebühr abzüglich der o.a. Kosten und einer Pauschale für die Schießausbildung i. H. von 200,– Euro. Es besteht die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen, sofern die Prüfungsbehörde einer nachträglichen Benennung zustimmt. Bei einer Abmeldung während des laufenden Kurses oder Nichtantritt des Kurses verfällt die gesamte Kursgebühr.

Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin verpflichtet sich zu einer gedeihlichen aktiven Zusammenarbeit mit allen am Kurs Beteiligten. Die Teilnahme am Unterrichtsangebot und an den internen Tests ist Pflicht und erfordert ständige Anwesenheit, die Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen.

Für Bild- und Tonaufzeichnungen während des Unterrichts ist die Genehmigung der Kursleitung einzuholen.

Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin erklären sich damit einverstanden, dass ihre Anmeldedaten zur Bearbeitung und Verwaltung von der Jungjägerschule Nord-West gespeichert werden.

Im Falle des Nichtbestehens der dem Kurs folgenden Jägerprüfung erhalten die Betroffenen die Möglichkeit der Teilnahme an einem späteren Lehrgang der Jungjägerschule Nord-West zu einer reduzierten Kursgebühr.

Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin erklären sich bereit, die für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Unterlagen bei der abnehmenden Behörde direkt oder indirekt durch den Kursus einzureichen.

Sie können innerhalb von zwei Wochen Ihren Vertragsabschluss ohne Begründung in schriftlicher Form widerrufen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt.

Als Gerichtsstand wird 25704 Meldorf vereinbart.